Windschutz abgeholzt, keine Konsequenzen
An das Landratsamt Dezernat Technik
Herr Andreas Herr
Beigeordneter
Landratsamt Meißen, PF 10 01 52
01651 Meißen
Betr.: unser Schreiben vom 09.03.2016 Anzeige zu gefällten Bäumen eines Windschutzstreifens im Landschaftsschutzgebiet, Flurstück 45b Gemarkung Batzdorf
Sehr geehrter Herr Herr, Scharfenberg, am 07.03.2019
mit oben genanntem Schreiben (Anlage 1) wandte sich der Lebensraum Scharfenberg e.V. an Sie. In der Bearbeitung unserer Beschwerde wurde uns durch das Landratsamt/ Untere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass die Fällung der Hybridpappeln eine genehmigte Maßnahme war und entsprechende Auflagen erteilt wurden (Anlage 2). Es heißt in dem Schreiben:
Am Standort der zu fällenden Pappeln ist innerhalb von 3 Jahren eine gleichwertige Gehölzkulisse zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Dazu sind zunächst die vitalen Stockausschläge schrittweise zu vereinzeln und zu vollkronigen Laubgehölzen zu entwickeln. Bereiche in denen sich keine entwicklungsfähigen Stockausschläge bilden werden durch die Anpflanzung einheimischer und standorttypischer Laubgehölze (Stieleiche, Winterlinde) im Abstand von max. 10 m zueinander bis zum 30.11.2016 aufzupflanzen. Die Pflanzqualität muß den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen und folgender Mindestgröße entsprechen. (Hochstamm, oder Stammbusch, Stammumfang 12-14 cm).
In einer Petition an den Sächsischen Landtag zu verschiedenen örtlichen Konflikten mit der industrialisierten Landwirtschaft gingen wir unter Anderem auch auf diese Fällungen und die aus unserer Sicht nicht hinreichende durchgeführte Ersatzmaßnahme ein.
Gegenüber dem Sächsischen Landtag bekräftiget Ihre Behörde nach einem Ortstermin am 7. März 2017, dass an den Stubben der Pappeln zahlreiche und vitale Stockausschläge festzustellen sind, so dass sich eine Nachpflanzung erübrigt (Anlage 3).
Der Auflagenzeitraum ist verstrichen, so dass wir die Entwicklung einer „gleichwertigen Gehölzkulisse“ vor Augen haben sollten. Uns fehlt das spezielle Wissen Ihrer Behörde, um erkennen zu können, ob Ihre Auflagen nach Sinn und Wortlaut erfüllt sind. Wir hegen jedoch begründete Zweifel daran und befürchten, dass sich die Beseitigung des Großgrüns in unserer Kulturlandschaft damit entsprechend fortsetzt. Auf die ersatzlose Beseitigung von Straßenbäumen haben wir Sie wiederholt aufmerksam gemacht- leider ohne spürbare Konsequenzen (Anlage 4).
Es könnte der fatale Eindruck entstehen, dass die zuständigen Behörden des Landkreises das Vorgehen ignoranter Landwirtschaftsbetriebe gegenüber dem Sächsischen Landtag sanktionieren und somit demokratischen Rechte zur Kontrolle des Regierungshandelns zu Makulatur verkommen.
Diese ungeheuerliche Feststellung würde dann nahezu zwangsläufig politische Konsequenzen verlangen.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie eindringlich bitten, sich der uns ausgesprochen wichtigen Angelegenheit persönlich anzunehmen und eine gewissenhafte Prüfung vorzunehmen. Um den Konflikt zu heilen müssten aus unserer Sicht notfalls noch im Nachgang entsprechende Maßnahmen durch Ihre Behörde veranlasst und ggf. in Form einer Ersatzvornahme kostenpflichtig beauftragt werden.
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Prüfung und der von Ihnen veranlassten Maßnahmen möglichst zeitnah mit.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Manfried Eisbein – Lebensraum Scharfenberg e.V.
Kommentare: 1
Laut Landschaftsschutzgesetz und EU Verordnung ist es Agrarbetrieben verboten Landschaftselemente zu beseitigen. Die Scharfenberger Agrar -Aktiengesellschaft fällt eine Reihe Pappeln aus unerklärbarem Grund. Ganz selbstverständlich genehmigt die “Untere Naturschutzbehörde” die Fällung. Selbst die laschen Auflagen sind nach drei Jahren nicht erfüllt. Selbst nach schriftlichen Anfragen bleibt die Behörde untätig. Es sei die Frage erlaubt: Für wen sitzen diese Leute im Amt und wofür werden sie bezahlt?