Wer nichts besseres weiß – der gründet einen Umweltkreis
Bereits vor vier Jahren wurde vom amtierenden Klipphausener Gemeinderat ein „Umweltausschuss“ gegründet. Ihm gehören acht Gemeinderäte und entsprechende Stellvertreter an. Zur letzten„Beratung“ des Gemeinderates zu unserer als “Meinungsäußerung” oder “Belehrung” gewerteten Eingabe, regte der Amtsvorsteher an einen „Umweltausschusses“ zu gründen. Vor dem Hintergrund, dass weder der Amtsvorsteher, noch die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte die zunehmende Verwahrlosung des öffentlichen Raumes überhaupt wahrnehmen, stellen sich zu dieser profunden Initiative folgende Fragen:
- Welche Aufgaben wird der neue „Umweltausschuss“ haben.
- Was sind oder waren die konkreten Aufgaben des bereits bestehenden Ausschusses ?
- Was waren seine bisherigen Aktivitäten ?
- Wann und wo sind sie dokumentiert oder im Gemeinderat zur Sprache gekommen ?
- Wie reagierte der bereits bestehende „Umweltausschuss“ auf Hinweise und Eingaben von Vereinen und Bürgern ?
Der Verein, Lebensraum Scharfenberg e.V. und der Verein, Kulturkreis Schloss Scharfenberg e.V., als Vertreter von Bürgern, Mitgliedern und öffentlicher Belange, verweisen hierbei auf einschlägige Erfahrung zu Eingaben und Hinweisen:
Der bestehende „ Umweltausschuss“ der Gemeinde Klipphausen wurde nicht aktiv:
- gegen die intensive Bewirtschaftung der Höhenlagen Reichenbach/ Scharfenberg (Hopfenplantage), die bereits öfter zu Schlammlawinen in umliegende Täler führte.
- gegen Bodenerosion nach Starkregen in Sora, Röhrsdorf, Scharfenberg, und diversen anderen Ortsteilen.
- Agrarbetriebe zum sorgfältigem Umgang mit unsere Kulturlandschaft zu bewegen oder bei entstandenen Schäden zur Rechenschaft zu ziehen.
- für den Bau eines Regenrückhaltebeckens in Naustadt.
- bei der Umwidmung von Grünland zu Bauland in Naustadt.
- wenn im Auftrag der Gemeinde Straßenbäume gefällt wurden und Nachpflanzung unterblieben.
- wenn die Gemeindeverwaltung versäumte bei obsoleter Fällung von ortsprägenden Bäumen auf Privatgelände, eine angemessene Nachpflanzungen zu beauflagen.
- die seit Jahren beauflagte Bepflanzung von Gewerbeflächen zu kontrollieren.
- wenn Straßenbegleitgün durch Agrarbetriebe beschädigt oder entfernt wurden.
- wenn Agrarbetriebe Bäume verstümmeln, die sich in Eigentum der Gemeinde befinden.
- wenn Agrarbetriebe unberechtigt Gemeindeland bewirtschaften.
i.A. Manfried Eisbein Lebensraum Scharfenberg e.V., G.L.Lippold, Kulturkreis Schloss Scharfenberg e.V.
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