Betr. umstrittenes Baugebiet am Rande von Naustadt, bezeichnet als Fläche M1.
Zur Versachlichung der Diskussion und weil planerisch bereits weitgehend Tatsachen geschaffen wurden, möchte der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V. die anhand von Protokollen und Schriftverkehr belegbaren Fakten zusammenfassen. Eine detaillierte Information erscheint geboten, da es in der Vergangenheit wechselseitig zu Behauptungen und Fehlinterpretationen gekommen ist.
Im August 2017 erfuhr der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V., dass am Ortsausgang Naustadt eine Bebauung in Planung ist. Am 25.08.17, richtet er eine Anfrage an die Gemeinde ob eine Abrundungssatzung vorgesehen sei. Schriftlichen Aussage der Gemeinde vom 08.09.17: Ausschließlich Vorschläge der OR wurden in den Flächennutzungsplan (FNP) aufgenommen. Von der Verwaltung wurden keine zusätzlichen Flächen zur Bebauung in den jeweiligen Ortsteilen eingearbeitet.
Rückblick: In Bezug auf die Ausweisung von neuen Bauflächen wurden bereits 2012/2013 diverse Vorschläge vom Ortschaftsrat erarbeitet, die zum Teil in den Vorentwurf des FNP eingegangen sind. Ziel war es, sparsam mit Grünland bei Neubebauungen umzugehen und hauptsächlich zu verdichten (z.B. Ortszentrum von Scharfenberg/ Buswendeplatz).
Falsch war in diesem Zusammenhang der Hinweis der Gemeindeverwaltung vom 08.09.17, dass der Vorschlag des OR zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen zu weit ging und reduziert werden musste. Im Gegenteil, OR und der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V. wiesen in einer Stellungnahme vom 2.7.14 darauf hin, dass die vom Planungsbüro ausgewiesenen Fläche W1a reduziert werden und W1c entfallen sollte.
Falsch ist, dass Naustadt kein Entwicklungspotential und keinen Raum für Neubauten besitzt (OR, Zuarbeit FNP, 1.11.2012). Weil Lückenbebauungen möglich und die Ergänzung fehlender Bauten bei Drei- und Vierseithöfen wünschenswert sind, wurde bereits 1999 der Entwurf einer Gestaltungssatzung für Naustadt erarbeitet, um Neubauten in das Ortsbild einbinden zu können.
Richtig ist, dass im Vorentwurf von 2014 die jetzt als Mischgebiet (M1) ausgezeichnete Fläche im Außenbereich nicht enthalten war. Das M1 wurde nie vom OR vorgeschlagen, da bereits 2006 ein gleiches Ansinnen vom OR und ebenso vom Technischen Ausschuss (TA) abgelehnt wurde.
Richtig ist auch, dass der Bürgermeister in der OR- Sitzung am 12.09.17 nicht aussagefähig war, wie es zur Aufnahme von M1 in den FNP kam. In der Mail
vom 9.10.2017 bekräftigte er, dass der Gemeinderat einer Satzung nicht zustimmen würde, wenn die Bürger diese nicht wollen. Richtig ist weiter, dass die zusammenfassende Darstellung dieses Sachverhaltes durch den Lebensraum Scharfenberg e.V. (19.09.17) der Gemeindeverwaltung zum Abdruck im Oktober-Amtsblatt (10/17) zuging. Sie wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Protokoll des OR folge. Inhaltlich wurden die aufgezeichneten Sachverhalte nicht kritisiert. Das Protokoll des OR wurde jedoch erst im November abgedruckt.
Richtig ist, dass die Bauverwaltung den OR am 29.09.17, also 14 Tage nach der OR-Sitzung per Mail aufforderte zum Entwurf der Ergänzungssatzung Stellung zu nehmen, um Änderungswünsche geltend machen zu können. Die Ergänzungssatzung trägt das Datum 27.09.2017.
Richtig ist auch, dass in der Mail vom 29.09.17 darauf hingewiesen wurde, dass dieser Satzungsentwurf in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung vom Planungsbüro Schubert erarbeitet wurde. In der Mail vom 9.10.2017 weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Bauwerber die Kosten der Satzung trägt.
Richtig ist die Aussage des 1. Beigeordneten in der OR Sitzung am 14.11.2017, dass der Bauwerber den Antrag zur Fläche M1 direkt bei der Gemeindeverwaltung eingereicht hat.
Unklar ist, wann dies geschah, denn in der Abwägung zum Vorentwurf am 13.01.2015 war die Fläche M1 noch kein Thema. Ein Abwägungsbeschluss zur Berücksichtigung des Bauwerber-Antrags zur Aufnahme in den FNP liegt bislang nicht vor. Aus den veröffentlichten Protokollen in den Amtsblättern ist kein Beschluss des TA zur Aufnahme der Fläche M1 erkennbar. Ebenso wenig bestand die Absicht, für Naustadt zusätzliche Neubaumöglichkeiten zu schaffen.
Richtig ist, dass die Fläche M1 im FNP-Entwurf vom 22.06.2015 enthalten war und der Landkreis sich negativ zur Ausweisung von M1 als Baugebiet äußerte. Diese Stellungnahme wurde durch den Gemeinderat am 01.12.2015 beraten und „weggewogen“- also zurückgewiesen.
Falsch ist die am 17.04.18 durch Bürger geäußerte Annahme, dass die Fläche M1 im Innenbereich liege. Der vom Gemeinderat beschlossene FNP weist diese Fläche eindeutig dem Außenbereich zu.
Richtig ist, dass Naustadt und Scharfenberg einen Siedlungskern der Gemeinde bilden – beschlossener FNP (Begründung S. 40; 44).
Falsch ist darum, dass Neubauten unbedingt in Naustadt entstehen müssen und das Entwicklungspotential in Scharfenberg ein anderer Sachverhalt sei (Aussagen vom 17.04.18).
Richtig ist, dass der gleiche Bauwerber, Herr Thomas Siegl am Ortsausgang Naustadt, Richtung Scharfenberg vorhatte, die Ausweisung von Bauflächen zu beantragen. Dieses Ansinnen wurde am 01.12.2015 mit der Begründung „weggewogen“, dass in Scharfenberg ausreichend Bauflächen ausgewiesen sind. Richtig ist, dass dem neugewählten OR 2015 die konkreten Veränderungen im Vorentwurf zur Fläche M1 nicht erneut zur Entscheidung vorgelegt wurden (GR-Sitzung 06.03.18).
Richtig ist, dass dem OR diese Veränderung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht aufgefallen ist- er bestätigt das am 16.01.18.
Der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V. möchte mit diesem Schreiben klarstellen, dass er weder falsche noch beleidigende Aussagen getroffen hat.
Seitens der Gemeinde Klipphausen gab es bislang keine förmliche Richtigstellung zu unrichtigen Sachverhalten.
i. A. Manfried Eisbein –Lebensraum Scharfenberg e.V.- 27.04.2018
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