Stellungnahme des Vereins Lebensraum Scharfenberg e.V.
Der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V. möchte sich förmlich an der Meinungsbildung zur geplanten Ortsrandbebauung in Scharfenberg beteiligen.
Der Lebensraum Scharfenberg e.V. vertritt Naustadt in der Interessengemeinschaft „Sachsens Schönste Dörfer“ als Körperschaft im Landesverein Sächsischer Heimatschutz.
Derzeit sind 11 sächsische Orte auf Grund von entsprechenden Qualitätsmerkmale zertifiziert und Mitglieder in der Interessengemeinschaft.
Nach unserer Einschätzung gefährdet die vorgelegte Planung zur Ortserweiterung den derzeitigen Status.
Sie steht zudem den allgemeinen Aussagen im Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan entgegen.
Aus diesem Grund empfahlen wir am 14.11.2017 im Rahmen der Ortschaftsratssitzung die Ablehnung der geplanten Ortserweiterung, einen zusätzlichen Schutz des Ortsrandes durch Einbeziehung in das Landschaftsschutzgebiet, eine Verbesserung des Biotopverbundes und den Erhalt der weichen Einbindung der Ortsränder in die Landschaft. Dazu reichten wir zwei Anträge ein und informierten den Landkreis und die Naturschutzbehörde. Die Ortsränder sind von besonderer Bedeutung, wie die Naturschutzbehörde bereits in früheren Abstimmungen mit der Gemeinde feststellte.
Die Naturschutzbehörde sieht die Anregungen des Vereins positiv.
Letztendlich ist jedoch einen dementsprechende Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.
Naustadt ist ein besonders gut erhaltenes Dorf und somit ein ausgewiesener wichtiger Ort der Heimatkultur und einer zukünftigen touristischen Wertschöpfung in Nähe der Ballungsräume Meißen/ Dresden. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen durch die Fortsetzung von ortstypischen Neuaufbauten, z.B. bei Drei- und Vierseithöfen, wie auch im Regionalplan empfohlen. Die bereits begonnene Entwertung der Ortsränder durch untypische Bauten gefährdet grundsätzliche den Status von „Sachsens Schönste Dörfer“ und sollte unterbleiben.
Aus diesem Grund sollte die Gemeinde auf die geplante Ortserweiterung verzichten und das öffentliche Interesse auf die Förderung und Entwicklung der Erhaltung der historischen Struktur von Drei-. und Vierseithöfe sowie die Verbesserung der Einbindung der Ortslage in die Landschaft durch Anlegen von Grünsäumen und Streuobstwiesen konzentrieren.
Der Lebensraum Scharfenberg e.V. unterstützt diese positiven Bemühungen und sichert diese auch weiterhin zu, so sich die Gemeinde Klipphausen zur Fortsetzung der baukulturellen und landschaftspflegerischen Aktivitäten in Naustadt bekennt.
Anhang / Erläuterung
Die kursiv gekennzeichneten Textpassagen sind den aktuellen Landes- und Regionalplanungen entnommen.
Naustadt zählt zu „Sachsens Schönsten Dörfern“ und liegt am Radweg „Meißner 8“, zudem wurden das Ortsbild und die Substanz durch eine Denkmalschutzsatzung besonders gewürdigt und geschützt. Aus diesem Grund sind nachfolgender Grundsätze vorrangig gegenüber einer Bebauung zu beachten:
Entsprechend G 2.3.3.7 LEP sollen der Wasser- und Aktivtourismus als attraktive Angebote des Tourismus in dafür geeigneten Regionen ausgebaut und weiter entwickelt werden. … Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die Fern- und
Gebietswanderwege, deren touristische Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung und Anbindung touristischer Angebote sowie durch eine entsprechende Vermarktung weiter erhöht werden soll…. Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes wird nicht nur die Erholungsfunktion verbessert, sondern auch die touristische Nutzung der Gebiete auf bestimmte Wege konzentriert. Diese Bündelung trägt zur Schonung ökologisch sensibler Landschaftsräume bei… Der Radverkehr in der Region hat insbesondere im Verdichtungsraum in den letzten Jahren einen Bedeutungszuwachs erfahren und ist mit Blick auf die Herausforderungen von Klimaschutz und Energiewende auch in den kommenden Jahren zu stärken.
Naustadt liegt am Landschaftsschutzgebiet Linkselbische Täler. Die zu bebauende Fläche sollten entsprechend Landesentwicklungsplan zur Renaturierung und zum ökologischen Verbund beitragen:
… es sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz festzulegen und ein großräumig übergreifender Biotopverbund zu sichern und als solcher zu kennzeichnen. Zur Verbesserung der Gewässerökologie sind verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute Fließgewässer beziehungsweise Fließgewässerabschnitte und Quellbereiche, sofern deren Ausbauzustand nicht durch besondere Nutzungsansprüche gerechtfertigt ist, zu öffnen und naturnah zu gestalten. Ihre Duschgängigkeit ist herzustellen. Die Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz sollen so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass sie als Verbindungsbereiche zu den Kernbereichen des ökologischen Verbundsystems fungieren können.
„Die Umsetzung eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes und damit die Wiedervernetzung
von Lebensräumen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in Sachsen und trägt zur Verbesserung des Zusammenhanges des “Natura 2000 Netzes” bei. Ein funktionierender Biotopverbund wird zukünftig vor dem Hintergrund zu erwartender Verschiebungen und Veränderungen der Lebensräume auf Grund des Klimawandels für viele Arten die unabdingbare Voraussetzung sein, um durch Wanderung und Neubesiedlung von Biotopen beziehungsweise Ökosystemen auf die Veränderungen reagieren zu können.
Die Festlegungen zum Biotopverbund konkretisieren die Grundsätze in § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG
…….dass ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen und
den Erfordernissen des Biotopverbundes Rechnung zu tragen ist, und leisten einen Beitrag zur Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt” sowie des Programms und Maßnahmenplanes des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen (2009/2010).“ [Zitat aus der Begründung zu Z 4.1.1.16 LEP]
Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe, Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden.
Vorrang sollten haben:
Bereiche der Landschaft im bildbedeutsamen Umfeld bedeutender historischer Siedlungsstrukturen sowie historischer Anlagen und Bereiche der Landschaft von hohem landschaftsästhetischem Wert und Sichtbereiche zu und von historischen Kulturdenkmalen in weiträumig sichtexponierter Lage.
Durch den bereits ausgewiesenen Landschaftsschutz handelt es sich auch anerkanntermaßen um eine sensible Landschaft, mit der behutsam umzugehen ist:
Aus landschaftsästhetischer Sicht ist der Übergang zwischen der Ortschaft und dem davor liegenden
Offenland bedeutsam. Es wird zwischen „weichen” und „harten” Übergängen unterschieden, wobei der „weiche” Übergang aus landschaftsästhetischer Sicht den anzustrebenden Zustand darstellt. Sind die Häuser am Ortsrand von ausgedehnten Gärten (möglichst Bauerngärten) mit großen Gehölzen umgeben oder besser noch von Gehölzen außerhalb der eingezäunten Grundstücke (z. B. Streuobstwiesen, Gebüsche o. ä.), ist dies ein „weicher“ Übergang zum Offenland. Flurgehölze entlang von Wegen sowie einzelne Gehölzgruppen auf dem vorgelagerten Grünland bzw. Ackerland
vermitteln ebenfalls einen „sanften“ Übergang des Ortsrandes ins Offenland. Ein „harter“ Übergang
besteht, wenn beispielsweise der an den Ort angrenzende Acker unmittelbar bis an die Bebauung
reicht.
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